
Feiern doch nur mit Maske?
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Niedersachsen: Corona-Verordnung soll nachgebessert werden
In Niedersachsen darf im Juni möglicherweise doch nicht ohne Maske in Diskos und Bars getanzt werden, wenn die Inzidenz unter 35 liegt.
Es gibt Unwuchten
In der neuen Corona-Verordnung gebe es noch „die eine oder andere kleine Unwucht“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag. Sie kündigte Nachbesserungen an, über die spätestens am Mittwoch informiert werde. „Wir müssen in den nächsten Wochen bei den Feiern noch ein bisschen vorsichtig sein“, betonte Pörksen.
Gültig bis zum 24. Juni
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Juni. In der jetzigen Fassung entfällt die Maskenpflicht in Diskotheken, die bei einer Inzidenz unter 35 für die Hälfte der sonst zugelassenen Besucher öffnen dürfen. Dagegen darf bei ebenso niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel bei privaten Hochzeitsfeiern die Maske nur am Sitzplatz abgenommen werden. (dpa/znn)