
Das Impfen gegen Corona soll noch stärker beworben werden.
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Vorerst keine schärferen Corona-Maßnahmen
Trotz des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen vorerst nicht verschärfen.
Keine Lockerungen in Sicht
Sie sehen im Moment aber auch keine Möglichkeit für Lockerungen. Man müsse unverändert vorsichtig bleiben, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Montagabend nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Noch sei unklar, wie sich die Pandemie weiter entwickeln werde. Man werde bei Bedarf die notwendigen Entscheidungen treffen. „Jetzt aber gilt erst mal: Kurs halten!“
Öffnungsperspektiven im Blick behalten
Bund und Länder beschlossen, weitergehende Schritte zur Infektionskontrolle zu vereinbaren, falls eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Zugleich vereinbarten sie, Öffnungsperspektiven für jenen Moment zu entwickeln, an dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
Bundesregierung will stärker für den Impfschutz werben
Zur Erhöhung der Impfquote in Deutschland will die Bundesregierung laut Scholz noch stärker als bisher für den Impfschutz gegen das Coronavirus werben. Mit großer Anstrengung habe die Bundesregierung eine neue Kampagne zum Impfen und Boostern aufgelegt, erklärte der Kanzler. Neben Plakaten mit der Motto-Aufschrift „Impfen hilft“ solle es nun auch verstärkt Aufrufe im Radio und auch auf Social-Media-Plattformen geben.
Kapazitäten für PCR-Tests sollen erhöht werden
Bund und Länder beschlossen, die begrenzten Kapazitäten für PCR-Tests zu erhöhen. Dazu müssten alle Anstrengungen unternommen werden, heißt es in ihrem Beschluss. Zugleich wurde festgehalten, dass es bei auftretenden Engpässen unabdingbar sei, Priorisierungen vorzunehmen.
Einheitliche Regelungen für Großveranstaltungen müssten her
Bund und Länder erklärten, dass es bei Großveranstaltungen einheitlicher Regelungen bedürfe. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder wurden beauftragt, bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung zu vereinbaren. (dpa/mb)