
Udo Lindenberg hatte einem AfD-Abgeordneten den Mittelfinger gezeigt.
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Stinkefinger-Ermittlungen gegen Udo Lindenberg eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Panik-Rocker Udo Lindenberg wegen Beleidigung eingestellt.
AfD-Abgeordneter könnte jetzt noch privat klagen
Begründung: mangelndes öffentlichen Interesse. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch (7.12.22) mitteilte, wurde der Anzeigensteller, der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf, auf den Privatklageweg verwiesen. Wolf hatte Lindenberg angezeigt, weil dieser ihm im September bei dessen Ernennung zum Hamburger Ehrenbürger in der Bürgerschaft den Mittelfinger gezeigt hatte.
Kein öffentliches Interesse
Beim Tatbestand der Beleidigung handele es sich um ein Privatdelikt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. "Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen."
AfD-Abgeordneter ist empört
Wolf zeigte sich von der Entscheidung empört und kündigte Beschwerde an. "Lindenbergs Stinkefinger darf keine Schule machen", sagte er und warf der Staatsanwaltschaft vor, "mit ihrer absurden Begründung den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen". (dpa)