
Vor dem Abschluss eines Altersteilzeitvertrags empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine Beratung – sie prüft, ob alle Voraussetzungen für den Rentenbeginn erfüllt sind.
Foto: Mirgeler(dpa
Altersteilzeit und Rente: Darauf sollten Beschäftigte unbedingt achten
Wer Altersteilzeit plant, sollte sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung beraten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Rentenbeginn mit dem Ende der Altersteilzeit zusammenfällt und keine Versorgungslücke entsteht.
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten vorher mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. „Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt“, heißt es auf der DRV-Internetseite.
Berater prüfen die Voraussetzungen
In den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am Servicetelefon der DRV prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört, erfüllen. „Sollten diese Bedingungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann“, heißt es weiter.
Beratung bei DRV: Risiken der Altersteilzeit
Auf Wunsch können in der Beratungsstelle oder am Servicetelefon auch Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden. (pm/axt)