Zwei Rentner sitzen auf einer Bank.

Die Rentenversicherung schützt deine Daten – meistens. In manchen Fällen muss sie Infos trotzdem preisgeben.

Foto: Sebastian Kahnert/Symbolbild

Rente

Datenweitergabe bei der Rente: Wann deine Anschrift weitergegeben wird

29. Oktober 2025 // 18:00

Wann darf die Rentenversicherung persönliche Daten an Gerichtsvollzieher weitergeben? Die Antwort sorgt für Diskussionen – und betrifft Millionen Versicherte und Rentner in Deutschland.

Darf die Rentenversicherung Daten an Gerichtsvollzieher weitergeben?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund speichert sensible Informationen von Millionen Versicherten und Rentnern. Klar, dass der Datenschutz hier höchste Priorität hat. Trotzdem gibt es Ausnahmen – und genau die sorgen für Aufsehen.

Wann Gerichtsvollzieher Zugriff bekommen

Gerichtsvollzieher dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Daten wie Anschrift, Aufenthaltsort und sogar den aktuellen Arbeitgeber zugreifen. Aber: Das klappt nur, wenn sie zuvor vergeblich bei der Meldebehörde nachgefragt haben.

Strenge Vorgaben für Datenanfragen

Bevor der Gerichtsvollzieher die Rentenversicherung überhaupt anfragen darf, muss er vom Schuldner eine Vermögensauskunft einholen. Erst wenn diese nicht zurückkommt oder klar wird, dass die Forderung nicht beglichen werden kann, darf die Rentenkasse Daten liefern.

Was bedeutet das für dich?

Du bist betroffen, wenn es offene Forderungen gegen dich gibt und der Gerichtsvollzieher nicht weiß, wo du wohnst oder arbeitest. Die Rentenversicherung springt dann ein – aber eben nur, wenn alle anderen Wege gescheitert sind. Mehr dazu hier. (dm)