
Plötzlich allein mit Kind: Nach dem Tod des Ex kann dir eine Erziehungsrente zustehen.
Foto: Marcel Kusch
Erziehungsrente beantragen: Das müssen Geschiedene mit Kind jetzt wissen
Kaum bekannt, aber bares Geld wert: Die Erziehungsrente für Geschiedene mit Kind. Wir zeigen, wer sie beantragen kann und welche Freibeträge gelten.
Erziehungsrente erklärt: Diese Regeln gelten für Geschiedene mit Kind
Wenn der Ex stirbt, kann das finanzielle Folgen haben – vor allem für Geschiedene mit Kind. Was viele nicht wissen: In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erziehungsrente. Sie ersetzt den Unterhalt des verstorbenen Partners, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet.
Wer bekommt die Erziehungsrente überhaupt?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erziehungsrente:
- Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden
- Der Verstorbene war Unterhaltspflichtiger Elternteil eines Kindes
- Der überlebende Elternteil ist nicht wieder verheiratet
- Es wurden mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
Wichtig: Die Erziehungsrente kommt nicht aus dem Rentenkonto des Verstorbenen, sondern aus der eigenen Versicherung!
Wie lange wird gezahlt – und was wird angerechnet?
Die Erziehungsrente läuft maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wer eigenes Einkommen hat, muss mit einer Anrechnung rechnen – aber nur, wenn es über dem Freibetrag liegt. Dieser liegt aktuell bei rund 1038 Euro netto pro Monat.
Für jedes Kind kommen etwa 220 Euro Freibetrag dazu. Alles, was drüber liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet.
Wo kann man die Erziehungsrente beantragen?
Den Antrag stellt man direkt beim eigenen Rentenversicherungsträger. Tipp: Frühzeitig informieren – denn rückwirkend gibt‘s das Geld in der Regel nicht. (dm)