SYMBOLBILD - 24.04.2024, Berlin: Münzen liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. (zu dpa: «Rente, Steuern, Pflege – was sich im Juli ändert») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alarmierend: Viele verpassen die Chance auf über 100 Euro mehr Rente.

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Rente

Geheimes Rentenplus: So lassen sich versteckte Ansprüche aktivieren

17. Juni 2025 // 15:00

Mit einem einfachen Trick lässt sich die gesetzliche Rente spürbar erhöhen – selbst wenn der Weg dorthin oft übersehen wird. Welche Zeiten dabei zählen und wie das funktioniert, lohnt einen Blick.

Mehr Rente durch Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung für die Erziehung von Kindern gutgeschrieben werden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden drei Jahre angerechnet, bei älteren Kindern mindestens zweieinhalb Jahre dank der sogenannten Mütterrente. Diese Zeiten gelten als Pflichtbeiträge und wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus.

Wer hat Anspruch?

Kindererziehungszeiten können immer nur von einem Elternteil gleichzeitig geltend gemacht werden – meist ist das die Mutter. Eine Übertragung auf den Vater ist mit einer gemeinsamen Erklärung möglich, aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Auch Pflegeeltern, Stiefeltern und enge Verwandte können unter bestimmten Bedingungen Erziehungszeiten anerkennen lassen, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt.

Wie viel bringt die Anerkennung?

Pro Jahr Kindererziehungszeit wird ungefähr ein Rentenpunkt gutgeschrieben, der aktuell rund 39 Euro monatliche Rente bedeutet. Drei Jahre Kindererziehung können also bis zu 118 Euro monatlich zusätzlich bringen. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag entsprechend.

Automatische Anrechnung gibt es nicht

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist erforderlich, der mit der Geburtsurkunde des Kindes eingereicht wird. Bereits erfasste Zeiten können dem Rentenverlauf entnommen werden.

Neben den Erziehungszeiten gibt es auch Kinderberücksichtigungszeiten, die etwa Lücken im Versicherungsverlauf schließen und ebenfalls die Rente erhöhen können. Außerdem zählen die Erziehungszeiten auch dann, wenn währenddessen gearbeitet wurde – sie werden laut T-Online zusätzlich angerechnet. (feh)