
Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen ab – mindestens 502 Euro stehen Alleinstehenden zu.
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Nie gearbeitet? Keine Rente! Wann die Grundsicherung bei Arbeitslosen greift
Ohne Beiträge in die Rentenversicherung gibt es keinen Rentenanspruch. Betroffene können Grundsicherung beantragen.
Ohne Beiträge kein Rentenanspruch
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Wer nie in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Altersrente. Grundvoraussetzung sind mindestens fünf Jahre Wartezeit, also Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur dann besteht Anspruch auf Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Das berichtet das Portal mainpost.de und beruft sich auf eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsicherung statt Rente
Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann Grundsicherung beantragen. Diese Leistung wird aus Steuergeldern finanziert und ist für Menschen gedacht, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Altersrente bekommen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie umfasst neben dem Grundbedarf auch Kosten für Unterkunft, Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie hoch fällt die Grundsicherung aus?
Die Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Alleinstehende erhalten mindestens 502 Euro monatlich, Ehepaare jeweils 451 Euro pro Partner. Vermögen wie Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben oder Immobilien müssen vorab weitgehend aufgebraucht werden. Ausgenommen sind kleinere Rücklagen bis 10.000 Euro, selbstgenutzte Immobilien sowie bestimmte Altersvorsorgeverträge.
Einkommen, das angerechnet wird
Zur Berechnung zählen unter anderem Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinsen oder Krankengeld. Nicht berücksichtigt werden dagegen kleinere Freibeträge, bestimmte Ehrenamtspauschalen sowie Leistungen aus freiwilliger Altersvorsorge.
Unterschied zu Bürgergeld
Während die Grundsicherung für Menschen gedacht ist, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können, richtet sich das Bürgergeld an Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind. Damit sollen Altersarmut und fehlende Rentenansprüche abgefedert werden. (mb)