Ein Dokument der deutschen Rentenversicherung.

Ab Oktober 2025: Rentenzahlungen trotz neuer EU-Richtlinie sicher.

Foto: Klose

Rente

Rente in Gefahr? Das steckt hinter der neuen EU-Zahlungsrichtlinie

20. Oktober 2025 // 15:00

Ab Oktober 2025 tritt eine neue EU-Zahlungsrichtlinie in Kraft. Sie betrifft Banküberweisungen – Renten auch betroffen?

EU-Zahlungsrichtlinie sorgt für Verunsicherung

In sozialen Netzwerken kursieren derzeit Warnungen, wonach ab Oktober 2025 keine Renten mehr überwiesen werden sollen. Grund sei die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD3, die eine strengere Prüfung von Namen und IBAN vorsieht. Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht diesen Gerüchten entschieden: „Wir zahlen die Renten pünktlich“, erklärte sie am 29. September 2025. Die Schlagzeilen von Medien wie der Mainpost hatten zuvor viele Senioren beunruhigt.

Was sich mit der neuen EU-Regel ändert

Die EU-Richtlinie verpflichtet Banken, bei Einzelüberweisungen zu prüfen, ob Kontoname und IBAN exakt übereinstimmen. Das soll Betrug verhindern, kann aber bei Tippfehlern Warnmeldungen auslösen. Bei Sammelüberweisungen, wie sie Rentenzahlungen darstellen, dürfen Behörden entscheiden, ob sie die Namensprüfung aktivieren. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt das sogenannte Opt-out-Verfahren – sie verzichtet also bewusst auf die Namensprüfung. Damit bleiben die Rentenzahlungen unberührt.

Wann Rentenzahlungen tatsächlich ausgesetzt werden können

Eine andere Frist war jedoch wichtig: Wer seine Rente im Ausland bezieht, musste bis zum 17. Oktober 2025 einen Lebensnachweis beim Postrentenservice einreichen. Geht dieser Nachweis nicht rechtzeitig ein, wird die Zahlung Ende November gestoppt. In vielen europäischen Ländern ist die Lebensmeldung nicht nötig, weil die Behörden automatisch Daten an die Rentenversicherung übermitteln. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren oder den Nachweis digital übermitteln.

Diese Schritte geben Sicherheit

Auch wenn kein Rentenstopp droht, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, Kontodaten und Namen zu prüfen. Wer kürzlich geheiratet oder die Bank gewechselt hat, sollte Änderungen sofort melden. Stimmen Name und IBAN überein, bleibt die Zahlung reibungslos. Fazit: Die EU-Regel sorgt für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr, nicht für weniger Geld auf dem Konto. Ein Rentenstopp im Oktober 2025 ist ausgeschlossen – bestätigt durch die Deutsche Rentenversicherung und den Postrentenservice. Das schreibt rentenbescheid24.de. (mca)