
Viele Rentner haben Anspruch auf diese Zusatzleistung vom Staat. Die Berechnung hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab.
Foto: Arnd Hartmann/Symbolbild
Rente zu knapp? Hier gibt‘s Extra-Geld vom Staat!
Wer als Rentner mit seiner Rente kaum die Miete deckt, kann Wohngeld beantragen. Neue Regelungen 2025 bringen spürbare Entlastung für viele Senioren.
Wohngeldanspruch für Rentner
Auch in Bremerhaven können viele Rentnerinnen und Rentner trotz Rente Anspruch auf Wohngeld haben. Das Bundesministerium für Wohnen betont, dass die Leistung sowohl Mietern als auch Eigentümern zusteht. Während Mieter einen Zuschuss zur Miete erhalten, bekommen Eigentümer einen sogenannten Lastenzuschuss, der auch Zinsen und Instandhaltungskosten umfasst. Entscheidend ist dabei das Gesamteinkommen – und das liegt bei vielen Senioren unter der relevanten Grenze, meldet die Augsburger Allgemeine.
Einkommen, Miete, Wohnort: So wird das Wohngeld berechnet
Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der anrechenbaren Miete oder Belastung. Seit 2021 gibt es außerdem einen Freibetrag für Rentner mit mindestens 33 Beitragsjahren. Teile der Rente bleiben dadurch bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt, was den Anspruch überhaupt erst ermöglichen kann.
Wohngeld auch bei kleinen Einkommen möglich – aber mit Mindestgrenze
Wichtig ist: Auch wenn es keine feste Einkommensobergrenze gibt, muss ein Mindesteinkommen vorhanden sein, um Lebenshaltungskosten zu decken. Das Wohngeld ersetzt also keine Grundsicherung, sondern dient der Entlastung bei Wohnkosten. Durch die Reform „Wohngeld Plus“ und die Einkommensdynamisierung im Januar 2025 profitieren nun auch Haushalte mit leicht höherem Einkommen.
Antragstellung: Wohngeldrechner hilft beim ersten Überblick
Der Wohngeldantrag muss bei der zuständigen Stelle der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden – häufig auch online möglich. Benötigt werden Einkommens- und Mietnachweise sowie der ausgefüllte Antrag. Eine automatische Prüfung findet nur bei bestehenden Wohngeldbezügen statt. Wer neu beantragt, muss aktiv werden. Der Wohngeldrechner auf der Webseite des Ministeriums bietet vorab Orientierung. (piw)