Physiotherapeut behandelt das Bein einer Patientin.  Auch Selbstständige wie Physiotherapeuten müssen oft Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlen. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

Auch Selbstständige wie Physiotherapeuten müssen oft Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlen. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

Foto: Kästle/dpa

Rente

Renten-Schock für Selbstständige? Was viele nicht wissen!

28. Mai 2025 // 12:00

Selbstständig und trotzdem rentenversicherungspflichtig? Was viele nicht ahnen: In Berufen wie Physiotherapie, Pflege oder Lehre gelten klare Regeln. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über Pflichten und freiwillige Optionen.

Die Altersvorsorge für Selbstständige ist derzeit ein wichtiges Thema in der Politik. Wenige wissen: Es gibt viele selbstständige Berufe, bei denen man schon heute Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen muss. Dazu gehören zum Beispiel selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerksmeister sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Beratung zu Rentenversicherungspflichten

Wer unsicher ist, ob für die eigene Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht besteht, kann sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. In einem Gespräch können auch verschiedene Möglichkeiten der Beitragszahlung und Wege zur Absicherung für nicht versicherungspflichtige Selbstständige besprochen werden.

Kostenlose Broschüren für mehr Informationen

Mehr Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“ und „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie stehen online zum Download bereit. (pm/axt)