
Ab diesem Jahr müssen wohl mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben - aber heißt das auch, dass sie mehr Steuern zahlen müssen?
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Rentenerhöhung sorgt für Unsicherheit: Drohen Steuerzahlungen?
Ab Juli steigen die Renten um 3,74 Prozent. Bedeutet das automatisch mehr Steuern für Rentner? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe klärt auf.
Rentenerhöhung zum 1. Juli: Wer muss nun Steuern zahlen?
Am 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Was für viele Ruheständler eine erfreuliche Nachricht ist, wirft bei manchen auch Fragen auf: Bedeutet die Erhöhung automatisch eine Steuerpflicht?
Grundfreibetrag als entscheidende Grenze
Laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) bleibt die Sorge vieler Rentner unbegründet. Nur wer mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt, muss eine Steuererklärung abgeben – und selbst dann werden nicht zwangsläufig Steuern fällig. Entscheidend ist der sogenannte Rentenfreibetrag, der dauerhaft erhalten bleibt.
Was zählt zu den steuerpflichtigen Einkünften?
Zur Rentenhöhe können weitere Einkünfte wie Witwenrente, Mieteinnahmen oder betriebliche Altersvorsorge hinzukommen. Erst wenn deren Summe den Freibetrag übersteigt, wird das Finanzamt aktiv. Dabei lassen sich Kosten wie Beiträge zur Krankenversicherung oder außergewöhnliche Belastungen absetzen – was die Steuerlast oft deutlich mindert.
Beispielrechnung: Steuerpflicht trotz Freibetrag?
Ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.040 Euro liegt rechnerisch über dem Grundfreibetrag – aber unter Einbezug seines Rentenfreibetrags bleibt sein steuerpflichtiges Einkommen darunter. Erst bei zusätzlichen Einnahmen, etwa einer Betriebsrente von 250 Euro monatlich, wird die Steuererklärung verpflichtend. Aber auch hier gilt: Absetzbare Ausgaben können verhindern, dass Steuern tatsächlich fällig werden.
Steuererklärung ja – Steuerzahlung nein?
Obwohl mehr Rentner 2025 eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das nicht automatisch eine Nachzahlung. Wer hohe Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienste geltend macht, kann seine Steuerlast oft auf null senken. Es lohnt sich also, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und fachkundigen Rat einzuholen. (pm/skw)