
Verzweiflung kurz vor der Rente? Ein Minijob könnte der rettende Anker sein, um abschlagsfrei zu bleiben.
Foto: Julia Steinbrecht
Schock kurz vor der Rente? Dieses geheime Schlupfloch rettet die Auszahlung
Arbeitslos werden kurz vor dem Ruhestand? Für viele klingt das nach einer Rentenkatastrophe.
Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kann helfen
Doch ganz so schlimm ist es nicht – im Gegenteil: Die Arbeitsagentur zahlt während des Bezugs von Arbeitslosengeld weiter Rentenbeiträge ein. Diese Zeit wird also grundsätzlich bei der Rente berücksichtigt und kann sich sogar positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
Es gibt ein legales Schlupfloch
Aber aufgepasst: Wer die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren anstrebt, muss genauer hinschauen. Denn Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird dabei nicht angerechnet – es sei denn, sie war unverschuldet, zum Beispiel durch eine Insolvenz des Arbeitgebers.
Doch es gibt ein legales Schlupfloch: Wer noch Monate zur 45-Jahres-Grenze braucht, kann mit einem versicherungspflichtigen Minijob nachhelfen. Diese Zeit zählt dann ebenfalls – und die Rente kann trotz Arbeitslosigkeit abschlagsfrei bleiben. Das berichtet T-Online. (feh)