
Wer Geld aus seiner Abfindung in die Rentenkasse einzahlt, muss auf die Abfindung weniger oder gar keine Steuern zahlen.
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Statt saftiger Steuerzahlung: Mit der Abfindung zu mehr Rente
Wer beim Jobverlust eine Abfindung kassiert, überweist meist viel davon ans Finanzamt. Das kann man vermeiden und stattdessen sogar noch die spätere Rente aufbessern.
Abfindungen werden normalerweise voll versteuert
Ist man in Deutschland als Arbeitnehmer von Personalabbau betroffen, wird es schnell richtig ärgerlich. Denn von der Abfindung geht ein erheblicher Teil als Steuerzahlung ab. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig die eigene Rente aufzubessern.
Zahlung in die Rentenkasse kann Steuerlast senken
Wie Rolf Winkel in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ erklärt, können Abfindungen ganz oder teilweise in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden. Dann entfällt mindestens ein Teil der Steuerlast. Für diese Vorgehensweise gibt es zwei mögliche Varianten: Entweder zahlen die Versicherten selbst das Geld aus der Abfindung ganz oder zum Teil in die Rentenkasse ein.
Leistungen des Arbeitgebers können steuerfrei sein
Wer eine besonders hohe Abfindung bekommt, sollte den Arbeitgeber einbeziehen: Zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Teile der oder die komplette Abfindung in die Rentenkasse ein, lohnt es sich das: Denn Arbeitgeberleistungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. (bal)