
Ein Gerichtsurteil sorgt für Wirbel: Wer nicht über Teilrente informiert wurde, hat möglicherweise Anspruch auf mehr Rente.
Foto: David-Wolfgang Ebener/Symbolbild
Urteil verspricht mehr Geld! Rentner sollten jetzt ihren Rentenbescheid prüfen
Ein Urteil aus Hannover sorgt für Wirbel. Wer nicht über Teilrente informiert wurde, könnte jetzt rückwirkend Anspruch auf mehr Rente haben.
Urteil sorgt für Wirbel: Gericht stärkt Rechte der Rentner bei Teilrente
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover (Az. S 78 R 8/21) hat Rentnerinnen und Rentner in Bamberg und bundesweit aufhorchen lassen. Die Richter entschieden: Die Deutsche Rentenversicherung muss Versicherte aktiv über die Teilrente informieren. Geschieht das nicht, kann ein Anspruch auf einen korrigierten Rentenbescheid entstehen – und damit auf mehr Geld.
Teilrente oft nicht erklärt – mit Folgen
Die Flexirente existiert seit 2017, doch viele wussten nichts von der Teilrente – insbesondere pflegende Angehörige. Sie können neben der Rente weiter pflegen und über die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, was den späteren Rentenanspruch erhöht. Im entschiedenen Fall hatte eine Frau rückwirkend Teilrente beantragt, um genau das zu ermöglichen – mit Erfolg.
Wer profitiert vom Urteil?
Besonders profitieren könnten:
- Pflegende Angehörige, die neben der Rente weiter pflegen.
- Personen mit vorzeitigem Renteneintritt, die Teilrente hätten wählen können.
- Rentner, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, aber nicht beraten wurden.
Laut dem Urteil muss die Rentenversicherung auf diese Möglichkeiten hinweisen – sonst drohen rückwirkende Korrekturen.
Mehr als nur Geld: Welche Vorteile die Teilrente bietet
Die Teilrente erlaubt:
- Weiterarbeit bei gleichzeitiger Rentenzahlung (seit 2023 ohne Verdienstgrenze).
- Langsameren Übergang in den Ruhestand.
- Erwerb zusätzlicher Rentenansprüche durch weitere Beitragszeiten.
- Günstigere steuerliche Bedingungen durch früheren Rentenbeginn.
Rentenbescheid prüfen lassen: Was Rentner jetzt tun sollten
Wer nicht ausreichend über die Teilrente informiert wurde, sollte jetzt aktiv werden, empfiehlt infranken.de. Ein Blick in den Rentenbescheid und ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater könnten sich auszahlen – im wahrsten Sinne des Wortes. Das Urteil ist ein starkes Signal: Rentnerrechte dürfen nicht unter den Tisch fallen. (fk)