Ein Rentner hält sein Portemonnaie in der Hand.

Die Rentenversicherung prüft jährlich das Einkommen von Hinterbliebenen. Wie Verluste oder neue Nebeneinkünfte die Witwenrente verändern können.

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Rente

Aufgepasst bei Witwenrente: Wie sich Nebeneinkünfte auf die Zahlung auswirken

28. Oktober 2025 // 10:00

Wer neben der Witwenrente Einkünfte erzielt, muss mit Abzügen rechnen – doch bei sinkenden Einnahmen kann die Rente wieder steigen.

Wann sich die Witwenrente ändert

Viele Hinterbliebene beziehen neben ihrer Witwenrente weitere Einkünfte – etwa aus Arbeit, Vermietung oder einem Gewerbe. Diese Nebeneinkünfte werden bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt. Sinkt das Einkommen, kann sich auch die Witwenrente wieder erhöhen. Entscheidend ist, wann und wie die Einkommensänderung nachgewiesen wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Das berichtet das Portal von T-online.de.

Jährliche Prüfung durch die Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung überprüft jeweils zum 1. Juli eines Jahres, wie viel Hinterbliebene tatsächlich verdienen. Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung zählt in der Regel das Einkommen des Vorjahres. Verluste, die erst im laufenden Jahr entstehen, wirken sich also meist erst bei der nächsten Überprüfung aus. Das bedeutet: Eine sofortige Anpassung erfolgt nur, wenn der Rückgang der Einnahmen klar belegt ist.

Sonderfall: Nachweislich geringeres Einkommen

Wenn die Einkünfte deutlich sinken oder ganz wegfallen, kann die Rentenversicherung sofort reagieren. Dafür müssen Betroffene aktuelle Nachweise vorlegen, etwa vom Steuerberater oder Finanzamt. Entscheidend ist, ab wann das geringere Einkommen gilt – ab diesem Zeitpunkt kann die Witwenrente neu berechnet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rentenzahlung der tatsächlichen finanziellen Lage entspricht.

Freibetrag und Anrechnung von Nebeneinkünften

Für die Witwenrente gilt ein Freibetrag von derzeit 1.076,86 Euro netto im Monat. Einkommen, das darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Berücksichtigt werden neben Gewinnen aus Gewerbe auch Mieteinnahmen, eigene Renten oder andere Nebentätigkeiten. Wer also mehrere Einkünfte hat, kann weiterhin Abzüge erleben. Ein Blick in den Rentenbescheid oder eine Beratung bei der Rentenversicherung hilft, individuelle Fragen zu klären. (mb)