Eine Physiotherapeutin hält die Hand einer Pflegeheimbewohnerin. Ab Mai kommen wichtige Änderungen auf uns zu. Pflegekräfte dürfen sich unter anderem freuen.

Ab Mai kommen wichtige Änderungen auf uns zu. Pflegekräfte dürfen sich unter anderem freuen.

Foto: Murat/dpa

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Mehr Geld und Urlaub für Pflegekräfte: Diese Änderungen gelten ab Mai

28. April 2025 // 10:38

Ab Mai tritt eine Reihe neuer Regeln in Kraft: vom Namensrecht über digitale Ausweisfotos bis hin zu besseren Löhnen für Pflegekräfte und strengeren Müllvorgaben. Was genau gilt, erklären die ARAG-Experten.

Welche Änderungen treten beim Namensrecht in Kraft?

Ab Donnerstag, 1. Mai, können beide Partner nach der Heirat ihren eigenen Nachnamen behalten oder einen Doppelnamen wählen. Ein gemeinsamer Familienname bleibt weiterhin möglich, unabhängig davon, ob es der Name des Mannes oder der Frau ist. Der verpflichtende Bindestrich bei Doppelnamen entfällt. Für Kinder können Eltern entscheiden, ob sie den Namen des Vaters oder der Mutter tragen sollen, oder einen Doppelnamen, auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wird kein Name bestimmt, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der Name des ersten Kindes gilt auch für weitere Kinder. Eine nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens ist möglich, ebenso wie die Rückkehr zum einfachen Familiennamen, jedoch ist eine Namensänderung unwiderruflich, solange die Ehe besteht.

Wie ändern sich die Anforderungen für Fotos in Pässen und Ausweisen?

Ab Donnerstag, 1. Mai, sind Papierfotos für Pässe und Personalausweise nicht mehr zulässig. Fotos müssen digital erstellt und in eine spezielle Cloud hochgeladen werden, um eine manipulationssichere Übertragung an Behörden zu gewährleisten. In den Behörden werden Fototerminals eingerichtet, an denen Bürger biometrische Bilder aufnehmen können. Der Preis für ein Foto liegt bei etwa sechs Euro. Diese Änderung soll Manipulationen verhindern und die Bildqualität verbessern. Eine Übergangsfrist für Papierfotos besteht bis Donnerstag, 31. Juli 2025, unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem können Personalausweise und Reisepässe ab Mai 2025 per Post an die Wohnadresse geschickt werden.

Welche Neuerungen gibt es für Pflegekräfte?

Ab Donnerstag, 1. Mai, steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranche: Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Am Dienstag, 1. Juli 2025, erfolgt eine weitere Erhöhung: 16,10 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,35 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 20,50 Euro für Pflegefachkräfte. Diese Anpassungen betreffen rund 1,3 Millionen Beschäftigte. Zusätzlich gibt es bei einer 5-Tage-Woche neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr, sofern keine tariflichen oder betrieblichen Regelungen mit mehr Urlaub bestehen.

Welche neuen Regelungen gelten für die Biotonne?

Ab Donnerstag, 1. Mai, darf der Fremdstoffanteil im Biomüll maximal ein Prozent betragen. Bei mehr als drei Prozent Fremdstoffen kann die Biotonne von Entsorgern stehen gelassen werden, bis der Inhalt korrekt getrennt ist. Fremdstoffe umfassen Plastikreste, Glas, Metall und beschichtete Papiere. Diese strengen Kontrollen sollen die Kompostierung und den Verwertungsprozess schützen. Entsorgungsunternehmen setzen auf automatische Sortieranlagen und stichprobenartige Kontrollen. (pm/axt)