
In diesen Fällen dürfen Händler die Annahme von Bargeld verweigern.
Foto: Sina Schuldt
Bargeld oder Karte? Was Händler wirklich ablehnen dürfen
Händler müssen nicht jedes Bargeld akzeptieren – auch 200-Euro-Scheine dürfen abgelehnt werden.
Zahlung mit Kleingeld kann verweigert werden
Wer an der Supermarktkasse mit einem Beutel voller Münzen zahlen will, muss mit einer Ablehnung rechnen. Laut dem Bundeskriminalamt sind Euro-Münzen ein „eingeschränktes“ Zahlungsmittel. Das bedeutet, Händler sind nicht verpflichtet, Münzen in unbegrenzter Menge anzunehmen.
Vertragsfreiheit ermöglicht Zahlungsmittelauswahl
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Diese erlaubt es Händlern, die Bedingungen eines Kaufs selbst zu bestimmen – auch die erlaubten Zahlungsmethoden. Ob bar, mit Karte oder per Handy – Händler dürfen bestimmte Zahlungsarten ausschließen, solange sie dies klar kommunizieren.
Große Geldscheine? Nur mit triftigem Grund ablehnbar
Auch bei Bargeld gibt es Einschränkungen. Händler können 100- oder 200-Euro-Scheine ablehnen, sofern sie nachvollziehbare Gründe haben. Dazu zählen Sicherheitsbedenken oder die fehlende Möglichkeit, ausreichend Wechselgeld bereitzustellen, wie die Europäische Zentralbank betont.
Nur Kartenzahlung? Transparenz ist Pflicht
Wer nur kontaktlos per Karte oder Handy bezahlen darf, muss als Kunde darüber im Vorfeld informiert werden. Schilder an der Tür oder Kasse reichen aus. Wichtig ist, dass diese Information vor dem Vertragsabschluss – also vor dem Gang zur Kasse – erkennbar ist.
Fazit: Rechte und Pflichten für beide Seiten
Händler dürfen Zahlungsmittel ablehnen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit klarer Kommunikation. Kunden wiederum sollten auf Hinweise im Geschäft achten und sich bei Unsicherheit vor dem Einkauf über die Zahlungsmodalitäten informieren. Das berichtet t-online. (mca)