Wer keinen Gutschein kauft, sondern ihn selber bastelt und dazu ein paar persönliche Zeilen schreibt, umgeht das Insolvenzrisiko.

Wer keinen Gutschein kauft, sondern ihn selber bastelt und dazu ein paar persönliche Zeilen schreibt, umgeht das Insolvenzrisiko.

Foto: Klose/dpa

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Besonderheiten in Corona-Zeiten: Gutschein-Ideen für Weihnachten

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Von nord24
12. Dezember 2020 // 20:10

Gutscheine für Konzerte oder einen Wellnesstag sind oft beliebte Geschenkideen für Weihnachten. Doch ist das derzeit überhaupt sinnvoll?

Corona macht es schwieriger

„Im Moment kann es wegen Corona problematisch sein, wenn man einen Termin gebundenen Gutschein verschenkt“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn man könne nicht sicher sein, ob das Event auch wirklich stattfindet.

Gesetzliche Verjährungsfrist

Wer einen Gutschein kauft, sollte zudem darauf achten, wie lange dieser einlösbar ist, rät Husemann. Steht kein Datum drauf, gilt in der Regel die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Im Pleitefall ist Geld weg

Allerdings besteht wegen Corona die Gefahr, dass man den Gutschein kauft und dann die Firma Pleite geht. „Es ist schlecht absehbar, was das kommende Jahr bringt. Im Pleitefall fällt die Gutscheinzahlung in die Insolvenzmasse“, erklärt Husemann. Das bedeutet: „Im schlimmste Fall ist der Gutschein nicht mehr einlösbar und das Geld weg.“

Gutschein selber basteln

Die Lösung könnte da ein selbst gebastelter Gutschein sein. „Am besten legt man einen konkreten Warenwert und Zweck fest“, empfiehlt Husemann. Also statt nur Geld zu schenken, könnte man aufschreiben: Diesen Betrag darfst du genau in diesem Geschäft ausgeben.