
Leichtes Fahrzeug und leicht einen sitzen? Nein, auf E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol- und Drogenbestimmungen wie beim Auto.
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Für E-Scooter gilt gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer
E-Scooter nutzen viele Menschen, um spontan und schnell von A nach B zu kommen.
Hohes Bußgeld
Auch der Heimweg nach einem Barbesuch wird gerne mal auf dem elektronischen Tretroller zurückgelegt. Keine gute Idee, mahnt der ADAC. Das Bußgeld kann empfindlich hoch ausfallen.
Streng geregelt
Für E-Scooterfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Das bedeutet, die Promillegrenze ist streng geregelt. Selbst wer noch sicher fahren kann und mit 0,5 bis 1,09 Promille aufgehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann teuer werden. Laut ADAC drohen meist 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Aber Vorsicht: Auch bei weniger Promille können Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Dann liegt die Grenze bei 0,3 Promille. Wie beim Autofahren gelten für Fahranfänger und jene unter 21 Jahren eine Null-Promille-Grenze. (dpa)