
Beim Einbau eines Wasserzählers haben Verbraucher kein Mitspracherecht. Sie müssen zulassen, dass ein moderneres Gerät eingebaut wird, hat das Gericht entschieden.
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Gerichtsbeschluss: Einbau von Funkwasserzählern zulässig
Die eigenen vier Wände sind im Grundgesetz geschützt. Bewohner müssen aber Zugang zur Wohnung gewähren - wenn es um den Einbau von Funkwasserzählern geht.
Wasserverbrauch per Ultraschall
Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Heißt: Sie müssen eine Person, die für den Einbau des Gerätes vorbeikommt, in die Wohnung lassen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 CS 21.2254), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Ein Funkwasserzähler ermittelt den Wasserverbrauch per Ultraschall und übermittelt die Messergebnisse per Funk.
Kein Eingriff ins Grundrecht
Das Gericht entschied: Gegen den Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers bestehen demnach weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Bedenken. Einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sah das Gericht nicht.