Beim Einbau eines Wasserzählers haben Verbraucher kein Mitspracherecht. Sie müssen zulassen, dass ein moderneres Gerät eingebaut wird, hat das Gericht entschieden.

Beim Einbau eines Wasserzählers haben Verbraucher kein Mitspracherecht. Sie müssen zulassen, dass ein moderneres Gerät eingebaut wird, hat das Gericht entschieden.

Foto: Hummel/dpa

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Gerichtsbeschluss: Einbau von Funkwasserzählern zulässig

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Von nord24
1. August 2022 // 18:00

Die eigenen vier Wände sind im Grundgesetz geschützt. Bewohner müssen aber Zugang zur Wohnung gewähren - wenn es um den Einbau von Funkwasserzählern geht.

Wasserverbrauch per Ultraschall

Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Heißt: Sie müssen eine Person, die für den Einbau des Gerätes vorbeikommt, in die Wohnung lassen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 CS 21.2254), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Ein Funkwasserzähler ermittelt den Wasserverbrauch per Ultraschall und übermittelt die Messergebnisse per Funk.

Kein Eingriff ins Grundrecht

Das Gericht entschied: Gegen den Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers bestehen demnach weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Bedenken. Einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sah das Gericht nicht.