Zwei Hunde tollen über eine Wiese

Foto: Rumpenhorst/dpa

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Hundespielplatz in der Stadt: Ist das zu laut für Anwohner?

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Von nord24
30. Juli 2023 // 09:00

Hundeauslaufgebiete gehören zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Doch durch das Gebell fühlen sich manche Anwohner gestört. Was ist erlaubt?

Anwohnerin hatte geklagt

Der von einem Hundespielplatz in einem Wohngebiet ausgehende Lärm ist für Anwohner bis zu einem bestimmten Grad zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Anwohnerin, weil sie die Lärmbelästigung für unzumutbar hielt. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit. An Entspannung oder Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken.

Immissionsrichtwerte wurden eingehalten

Das Gericht wies die Klage ab. Bei der Zumutbarkeit von Geräuschen komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines möglicherweise besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen. Bei einer Lärmpegelmessung in der Wohnung der Anwohnerin seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber, wenn auch knapp, eingehalten worden.

Kein ununterbrochener Lärm

Zu berücksichtigen sei auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei. Außerdem gehörten Hundehaltung und Hundeauslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Angesichts der geltenden Leinenpflicht sei es auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen.