
Verbraucher dürfen weiterhin eigene Geräte an Glasfaseranschlüssen nutzen. Die Bundesnetzagentur weist Provideranträge zur Einschränkung zurück.
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Internetanschluss: Verbraucher dürfen weiter eigene Geräte nutzen
Verbraucher dürfen auch weiterhin ihre eigenen Geräte an Glasfaseranschlüssen nutzen. Die Bundesnetzagentur lehnte einen Antrag auf Einschränkung der Routerfreiheit ab. Was das für Internetkunden bedeutet.
Die Endgerätefreiheit für Internetanschlüsse gilt weiterhin uneingeschränkt und auch für Glasfasernetze. Das bedeutet, dass Verbraucher auch an Glasfaseranschlüssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Bundesnetzagentur lehnt Ausnahmeantrag
Provider-Verbände hatten sich für eine Ausnahmeregelung bei der sogenannten Routerfreiheit für Glasfasernetzen starkgemacht. Ihr Ausnahmeantrag sei aber jüngst von der Bundesnetzagentur abgelehnt worden, so die Verbraucherschützer.
Man darf immer eigene Geräte nutzen
Verbraucher könnten also auch weiterhin ihre eigenen, selbst gekauften Geräte an ihren Glasfaseranschlüssen einsetzen. Das gelte sowohl für reine Glasfasermodems, auch ONT beziehungsweise NT genannt, als auch für Kombigeräte (Router) mit integriertem Glasfasermodem.
„Angebliche Störungen im Netz“
Während sich die Endgerätefreiheit bei Internetanschlüssen über DSL und Kabel im Laufe der Jahre etabliert habe, gebe es im Glasfaserbereich immer wieder Beschwerden, dass Provider versuchen, bestimmte Geräte vorzuschreiben und diese dann gleich mit vermieten oder verkaufen, erklärt die Vebraucherzentrale. Kundeneigene Endgeräte lehnten sie häufig mit dem Argument ab, dass diese angeblich Störungen im Netz hervorrufen würden. (dpa/axt)