
Haben Paare unterschiedliche Konfessionen und geben gemeinsam eine Steuererklärung ab, kann es passieren, dass das Finanzamt eine besondere Abgabe verlangt: das Kirchgeld. Was 2025 gilt.
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Kirchgeld 2025: Wer zahlen muss – und wie sich Paare vor der Abgabe schützen können
Wer kirchlich ist und mit einem konfessionslosen Partner zusammen veranlagt wird, muss unter Umständen das sogenannte Kirchgeld zahlen. Ab 2025 gelten in mehreren Bundesländern neue Einkommensgrenzen – was das für Paare konkret bedeutet.
Sie katholisch, Ihr Mann ungetauft? Dann wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Umständen das Kirchgeld fällig. Denn diese Abgabe wird in bestimmten Fällen erhoben, wenn Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Neue Regelungen ab 2025 entlasten Steuerzahler
Allerdings: Ab 2025 wurden die Bedingungen für die Erhebung des Kirchgelds mancherorts verändert - zugunsten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Konkrete Schwelle nicht gesetzlich festgelegt
Erhoben werden kann das Kirchgeld, wenn das Kirchenmitglied weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Die konkrete Schwelle ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Auch die Höhe des Kirchgelds variiert je nach Gesamteinkommen von Bundesland zu Bundesland und von Religion zu Religion. Mit der Zusatzabgabe wollen die Kirchen sicherstellen, dass auch Mitglieder mit wenig eigenem Einkommen, aber mit einem gut verdienenden, konfessionslosen Partner, einen Beitrag leisten.
Wie das Kirchgeld berechnet wird
Darum wird das Kirchgeld im Rahmen der zusammen veranlagten Einkommensteuererklärung auch nur vom kirchenangehörigen Partner verlangt, obwohl das Einkommen des konfessionslosen Partners die Grundlage bildet. Für die Berechnung wird laut Bund der Steuerzahler rund ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Anteil für das Mitglied angesetzt.
Bei Einzelveranlagung ist Kirchgeld kein Thema
In einigen Bundesländern wurden zum Jahreswechsel allerdings die Stufen zur Berechnung des Kirchgelds angehoben - dazu gehören Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Damit wird das Kirchgeld dort erst bei deutlichen höheren Einkünften fällig. „Mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage fällt nun erst ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro das besondere Kirchgeld an“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zuvor lag die Schwelle bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Eine Frage des Einkommens
Ist das Einkommen des kirchenangehörigen Ehepartners so hoch, dass die reguläre Kirchensteuer höher ausfällt als das besondere Kirchgeld, wird stattdessen die reguläre Kirchensteuer erhoben.
- Gut zu wissen: „Das besondere Kirchgeld wird nicht bei der Einzelveranlagung erhoben“, so Karbe-Geßler. Reichen Paare also getrennte Steuererklärungen ein, ist diese Abgabe kein Thema. In der Gesamtbetrachtung kann sich die Zusammenveranlagung für Paare aber oft trotz Kirchgeld rechnen - darum sollte immer zunächst geprüft werden, womit Paare günstiger fahren. (dpa/axt)