Ein Hund liegt auf einem Bett

Schaut unschuldig drein, kann aber auch anders? Ein erhöhtes Abnutzungsrisiko der Mietwohnung durch ein Haustier rechtfertigt jedenfalls keine Überschreitung der Kautions-Höchstgrenze.

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Mieterbund: Höhere Mietkaution bei Tierhaltung unzulässig

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Von nord24
11. Februar 2023 // 11:00

Katzen in der Wohnung kratzen womöglich mal an der Tapete. Hundewelpen machen mal auf den Teppich. Eine höhere Mietkaution rechtfertigt das aber nicht.

Nicht mehr als drei Monatskaltmieten

Drei Monatskaltmieten: Mehr darf ein Wohnungsvermieter von seinen Mietern nicht als Sicherheit verlangen. So sieht es das Gesetz vor. Diese Höchstgrenze darf auch nicht ausnahmsweise überschritten werden, wenn Vermieter etwa aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen.

Andere Vereinbarung ist unwirksam

"Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mieter können diesen Betrag entweder zurückfordern oder müssen ihn erst gar nicht zahlen. (dpa)