
Zu Beginn eines Mietverhältnisses muss in der Regel eine Kaution gezahlt werden. Die Summe muss aber nicht zwingend auf einmal gezahlt werden.
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Mietkaution: Mieter können Sicherheit in drei Raten zahlen
Beim Einzug in die neue Bleibe wird auch eine Kaution fällig. Wem die Summe zu groß ist, kann sie auch aufteilen.
Im Mietvertrag fixiert
Zu Beginn eines Mietverhältnisses wird in der Regel auch eine Kaution fällig. Vereinbart wird diese Sicherheitsleistung in der Regel im Mietvertrag oder einem Nachtrag, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Übergabe der Wohnungsschlüssel muss erst erfolgen, wenn Mieterinnen oder Mieter die vereinbarte Sicherheit geleistet haben.
Ratenzahlung möglich
Bei Barkautionen oder Zahlung auf ein Kautionskonto, sind Mieter berechtigt, die Sicherheit in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu begleichen. Die erste Rate wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Nebenkosten bleiben unberücksichtigt
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen. Nebenkosten bleiben dabei unberücksichtigt. Bei einer getrennten Umlage der Nebenkosten wird die Höhe der Kaution also auf der Basis der Nettomiete berechnet. Bei einer Bruttomiete ist der Nebenkostenanteil hingegen nicht herauszurechnen. (dpa)