Münzen und Geldscheine liegen neben einem Schreiben mit der Aufschrift «Deutsche Rentenversicherung».

Was Witwen nach dem Tod ihres Partners wissen müssen.

Foto: Marijan Murat

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Nach dem Tod des Partners noch versichert? Was Witwen wissen müssen

9. Mai 2025 // 19:00

Wer keine eigene Berufstätigkeit hatte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – sonst droht Beitragspflicht.

KVdR: Automatischer Schutz bei erfüllter Vorversicherungszeit

Nach dem Tod des Ehepartners stellt sich für viele Hinterbliebene die Frage nach der weiteren Kranken- und Pflegeversicherung. Die gute Nachricht: Wer eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente erhält, ist in der Regel automatisch über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert – sofern die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Wann die Vorversicherungszeit erfüllt ist

Mindestens 90 Prozent der zweiten Lebenshälfte müssen gesetzlich versichert gewesen sein – etwa als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder über die Familienversicherung. Wer nie berufstätig war, beginnt diesen Zeitraum ab der Eheschließung. Auch Kinder werden berücksichtigt: Pro Kind rechnet die Krankenversicherung drei Jahre an.

Verstorbener Ehepartner kann den Schutz sichern

Hat die Witwe selbst die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann trotzdem Anspruch bestehen – nämlich dann, wenn der verstorbene Ehepartner diese Anforderung erfüllt hat und keine Ausschlussgründe wie eine Beamtenversorgung vorliegen. Die Krankenkasse prüft dies automatisch nach Antrag auf die Rente.

Beiträge: Wer was zahlt

Erfolgt die Pflichtversicherung über die KVdR, zieht die Rentenversicherung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Witwenrente ab. Sie übernimmt dabei die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung muss die Rentnerin selbst zahlen.

Wenn keine Pflichtversicherung greift

Fällt die Pflichtversicherung weg, muss man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Bei der freiwilligen Versicherung kann ein Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Bei privaten Kassen sind die Beiträge meist höher, abhängig von Alter und Gesundheitszustand – der Zuschuss deckt oft nur einen Teil der Kosten. Das berichtet t-online. (mca)