
So sieht es in vielen Kellerrräumen aus. Doch Vorsicht: Nicht alles darf hier gelagert werden.
Foto: anela/iStock.com
Nicht alles darf im Keller gelagert werden
Kellerräume in Mietshäusern werden gerne als Lager für alles genutzt. Doch darf hier wirklich alles gelagert werden?
Alles für den Wohngebrauch erlaubt
Antwort weiß Romy Schmidt, Schadenexpertin der Ideal Versicherung: „Was für den Wohngebrauch genutzt werden kann, darf ins Kellerabteil.“
Treibstoffe und Lacke häufig verboten
Vorsicht sei aber bei leichtentzündlichen Stoffen, etwa Treibstoffen wie Benzin, alten Lacken und Farben mit Lösungsmitteln oder auch Desinfektionsmitteln geboten. „Häufig ist das Aufbewahren solcher Gegenstände im Keller bereits in der Hausordnung untersagt“, sagt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal Versicherung.
Für Roller ist Einverständnis nötig
Ansonsten gilt für brennbare Flüssigkeiten eine Höchstmenge von 20 Litern für den Keller. „Druck- und Flüssiggasbehälter oder hochdosierte Schädlingsbekämpfungsmittel sind immer verboten“, sagt Müller. Und für Motorrad, Moped und Roller sei das Einverständnis des Vermieters nötig.