Mini-Schirm

Rettungsschirm bei einem geplatzten Urlaub: der Reisesicherungsschein. Ohne ihn ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

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Reiseveranstalter pleite: Wie gibt es Geld zurück?

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Von nord24
7. Juni 2023 // 21:00

Es ist eher selten, dennoch sollten Urlauber dagegen abgesichert sein: eine Insolvenz des Reiseveranstalters. Dabei ist ein bestimmtes Dokument wichtig.

Wichtig: Reisesicherungsschein

Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters. Ohne Sicherungsschein ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

Gilt nur für Pauschalreisen

Den Reisesicherungsschein findet man auf der Rückseite der Reisebestätigung oder gesondert beigefügt bei den Reiseunterlagen, so die Rechtsanwaltskammer. Dort sind die Kontaktdaten des „Absicherers“ angegeben, gegenüber dem der Urlauber im Fall einer Insolvenz des Veranstalters die Ansprüche geltend machen kann. Diese Absicherung gilt den Angaben nach allerdings nur bei einer Pauschalreise.

Absicherer muss zahlen

Ist der Reiseveranstalter bereits vor Beginn der Reise insolvent, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise dennoch durchgeführt oder storniert wird. Verlangt man die Erstattung des Reisepreises, muss der Absicherer unverzüglich zahlen.

Veranstalter kontaktieren

Wenn der Reiseveranstalter während des Urlaubs pleite geht, dann gilt: Den Veranstalter oder den Absicherer kontaktieren und alles Weitere abstimmen. In so einem Fall erstattet der Absicherer laut der Rechtsanwaltskammer die Kosten für einen gegebenenfalls notwendigen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und die Rückbeförderung.