
Mieter dürfen die Wände in der Farbe streichen, die sie mögen - auch wenn das ein helles Lila ist. Das bestätigt ein Gerichtsurteil.
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Schadensersatz für Vermieter für Wände in hellem Lila?
Wände in hellem Lila sind Geschmackssache - ein Vermieter kann beim Auszug aber keinen Schadensersatz verlangen. Das zeigt ein Gerichtsurteil.
Gedanke an Schmerzensgeld
„Es mag zutreffen, dass manche Menschen bei der Farbe Helllila schmerzhaft zusammenzucken. Sind auch noch die Wände einer Wohnung in diesem ungewöhnlichen Farbton gestrichen, könnte der Gedanke an Schmerzensgeld reifen“, sagen die Experten des Versicherers Arag.
Gericht sieht keine Beschädigung
Mieter müssten aber keinen Schadensersatz beim Auszug zahlen, betonten die Experten und verweisen auf ein Gerichtsurteil aus Halle. Dabei pochte der Vermieter auf die vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturpflicht. Die war nach Auffassung des Gerichts allerdings unwirksam. Und auch eine Beschädigung der Mietsache wollten die Richter in den helllila gestrichenen Wänden nicht erkennen (Landgericht Halle/Saale, Az.: 1 S 36/21).