Nie wieder Ärger über versäumte Kündigungsfristen? Wer zum Beispiel ein neues Fitnessstudio- oder Streamingdienst-Abo abschließt, kann seinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen.

Nie wieder Ärger über versäumte Kündigungsfristen? Wer zum Beispiel ein neues Fitnessstudio- oder Streamingdienst-Abo abschließt, kann seinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen.

Foto: Klose/dpa-tmn

Service

Schluss mit langer Laufzeit: Verträge sind leichter kündbar

5. März 2022 // 20:10

Vergessen, rechtzeitig zu kündigen? Macht nichts!

Verbraucherzentrale informiert

Viele Neuverträge etwa für Streaming, Fitnessstudio oder Handy sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Eine automatische Vertragsverlängerung gleich um ein ganzes Jahr, ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Das teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.

Neue Rechtslage

Die Neuerung des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes gilt für alle seit dem 1. März abgeschlossenen Neuverträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen.

„Kleingedrucktes“ prüfen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor Vertragsschluss prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der neuen Rechtslage entsprechen, rät Christopher Vernon, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. (dpa)