
Diese Tipps und Regeln sollten Arbeitnehmer bei der Steuererklärung kennen.
Foto: Oliver Berg
Steuererklärung: Fristen und Pflichten im Überblick
Viele Beschäftigte könnten Geld vom Staat zurückbekommen – oder sind sogar zur Abgabe verpflichtet. Ein Überblick über Regeln und Fristen.
Steuerabzug reicht oft nicht aus
Beschäftigte erhalten ihr Gehalt in der Regel bereits „netto“, das heißt: Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer und Sozialabgaben direkt ab. Dennoch kann sich eine Steuererklärung lohnen – oder sogar verpflichtend sein. Vor allem, wenn hohe berufsbedingte Kosten anfallen, etwa durch lange Arbeitswege oder selbst finanzierte Fortbildungen, ist eine Rückerstattung möglich.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabepflicht gilt unter anderem für Personen, die Entgeltersatzleistungen erhalten haben – etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld. Auch bei zusätzlichen Einnahmen außerhalb des Jobs, etwa aus Vermietung, aus dem Ausland oder bei Rentenzahlungen, ist eine Steuererklärung Pflicht. Weitere Gründe: ein Jobwechsel oder eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte.
Freiwillige und verpflichtende Fristen
Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2025 kann also bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden. Pflichtabgaben müssen deutlich früher erfolgen – spätestens am 31. Juli des Folgejahres. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat bis zum 1. März des übernächsten Jahres Zeit.
Finanzamt erinnert selten
Verlässt man sich auf eine Erinnerung durch das Finanzamt, wird es teuer. Denn: Die Behörde informiert nicht proaktiv. Wer eine Erklärung abgeben muss und dies versäumt, riskiert Mahnungen oder Zwangsgelder. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich über seine Pflichten zu informieren und rechtzeitig zu handeln. (pm/mca)