Das Netflix-Logo auf einem Gebäude.

Nach einem Gerichtsurteil in Köln können Millionen Kunden Ihr Geld zurückfordern.

Foto: Andrej Sokolow

Service

Urteil gegen Netflix: Millionen Netflix-Kunden können Geld zurückfordern

16. Mai 2025 // 18:40

Am Donnerstag hat das LG Köln mehrere Netflix-Preiserhöhungen für unwirksam erklärt – ein Urteil mit Signalwirkung für Millionen Kunden.

LG Köln erklärt Netflix-Preiserhöhungen für unwirksam

Köln ist seit Donnerstag Schauplatz eines richtungsweisenden Urteils im digitalen Verbraucherrecht. Das Landgericht Köln hat Netflix dazu verurteilt, einem Kunden rund 200 Euro zurückzuzahlen. Grund: Mehrere Preiserhöhungen des Streaminganbieters seit 2017 wurden vom Gericht als rechtswidrig eingestuft. Insbesondere die einseitige Art der Preisanpassung stand im Fokus der Richter.

Kein Vertrag, kein Preisaufschlag

Netflix hatte die Preisänderungen per Pop-up-Fenster angekündigt und den Kunden vor die Wahl gestellt: Zustimmung oder Downgrade – andernfalls keine weitere Nutzung. Für das Gericht war dies keine freiwillige Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen. Der Kunde habe die Meldung nicht als Vertragsangebot wahrgenommen. Somit sei nie ein neuer Vertrag zustande gekommen, so das LG Köln (Az. 6 S 114/23).

AGB-Klausel verstößt gegen deutsches Recht

Besonders kritisch sah das Gericht eine Netflix-Klausel zur Preisanpassung. Diese ermögliche einseitige Preisänderungen zugunsten des Anbieters, ohne ein Gegengewicht wie Preissenkungen bei sinkenden Kosten. Eine derart einseitige Regelung sei laut § 307 BGB unangemessen und daher unwirksam. Auch ein Kündigungsrecht könne dieses Ungleichgewicht nicht ausgleichen.

Rückzahlung ja, aber mit Einschränkungen

Das Urteil verpflichtet Netflix zur Rückerstattung überhöhter Beiträge seit 2019 – ältere Forderungen sind verjährt. Die Entscheidung stützt sich auf bereits bekannte Urteile des Kammergerichts Berlin und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs aus Anfang 2025. Eine Revision ließ das LG Köln nicht zu, da die Rechtslage als geklärt angesehen wird.

Signalwirkung für Verbraucherrechte

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke, der den Fall betreute, sieht das Urteil als „Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft“. Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung: Streaminganbieter dürfen Preise nicht mehr stillschweigend erhöhen. Millionen Netflix-Kunden könnten nun Rückforderungen prüfen. Das schreibt wbs.legal. (mca)