
Mieterhöhungen nach Renovierungen müssen begründet werden. Ein Anrecht auf einzelne Kostenaufstellungen gibt es aber nicht.
Foto: Klose/dpa
Urteil: Mieterhöhung muss transparent sein - Details nicht nötig
Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bedarf einer Begründung. Die Erklärung muss die entstandenen Kosten aufzeigen.
Keine Einzel-Aufstellung der Kosten
Mieterhöhungserklärungen wie auch Betriebskostenabrechnungen müssen für einen Mieter nachvollziehbar sein. Es kommt bei der Form aber auf den Erkenntnisgewinn an, nicht auf die Einzel-Aufstellung aller Kosten. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Aus formellen Gründen abgelehnt
In dem konkreten Fall hatte die Vermieterin die Erhöhung der Miete mit dem Einbau einer neuen Zentralheizungsanlage sowie einer Wärmedämmung begründet. Sie händigte der Mieterin eine tabellarische Aufstellung der Maßnahmen und deren Gesamt- sowie Instandsetzungskosten aus. Die Klägerin lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab.
Detaillierte Aufstellung nicht nötig
Laut BGH ist es jedoch ausreichend, wenn der Vermieter in der Erhöhungserklärung die Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme sowie die in Abzug gesetzten Kosten für dadurch eingesparte Instandsetzungsmaßnahmen angibt. Das war in dem vorliegenden Fall gegeben. Die detaillierte Aufstellung der Posten und Gewerke sei hier nicht nötig. (dpa)