
Nicht jedes Geschenk zu Weihnachten kommt gut an: Händler gewähren aber häufig ein Umtausch- oder Rückgaberecht.
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Verbraucherrecht: Kann ich jedes Geschenk umtauschen?
Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Wer mit dem Gedanken an problemlosen Umtausch einkauft, sollte sich über das Rückgaberecht informieren.
Grundsätzliches Recht gibt es nicht
Es lohnt sich immer, vorher nachzufragen, sollten sich im Laden selbst keine Infos zum Umtausch finden, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Ist der Umtausch möglich, lässt man sich das am besten schriftlich geben. Ein grundsätzliches Recht, im stationären Handel Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gibt es laut VZ Bremen nämlich nicht.
Kassenbon besser aufbewahren
Viele Händler räumen Kundinnen und Kunden aber freiwillig ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch ein. Bedenken sollte man: Reduzierte oder individuell hergestellte Waren sind regelmäßig von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Kassenbon und Originalverpackung bewahren Käuferinnen und Käufer besser auf. Unter Umständen verlangt der Händler beides für Umtausch oder Rückgabe.
Online gibt es ein Widerrufsrecht
Wer hingegen online bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Häufig räumen Online-Händler das Umtauschrecht aber auch länger als 14 Tage ein. Finden sich im Online-Shop selbst keine Infos, nimmt man am besten Kontakt zum Händler auf, rät die VZ. (dpa)