
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, hier mit Kollegin Susanne Lehmann, rät, sich bei den Herstellern zu beschweren.
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Verbraucherzentrale: Bis zu 95 Prozent Luftanteil in Verpackungen
Dass Kunden oft Geld für viel abgepackte Luft bezahlen müssen, zeigt eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg.
Höchstens halb gefüllt
Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählten Produkten, die die Verbraucherschützer mit Hilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen. Alle 15 überprüften Artikel sind höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf.
Zu fünf Prozent befüllt
Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt bei 95 Prozent ist. Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.
Produkte mit Bio-Siegel
"Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft", ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel. Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Verbraucher sollten Verpackungen mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen lassen und sich bei den Herstellern beschweren, rät Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierfür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.