
Die Urlaubssaison beginnt: Doch was, wenn der geplanten Reise etwas dazwischenkommt?
Foto: Frank Rumpenhorst
Viele wissen es nicht: Diese 5 Fehler können Urlaubstage und Gehalt kosten
Urlaub ist geplant, die Koffer sind gepackt – und dann kommt doch alles anders: Krankheit, Flugausfall oder Rückreisechaos. Was bedeutet das arbeitsrechtlich?
1. Krank im Urlaub? Tage können gutgeschrieben werden
Wer während des Urlaubs krank wird, kann sich die betroffenen Urlaubstage in der Regel zurückholen – aber nur mit ärztlichem Attest und wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wird dagegen das Kind krank, verfällt der Urlaub – auch bei ärztlichem Nachweis.
2. Genehmigter Urlaub ist bindend – auch für den Chef
Einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber Urlaub nicht einfach widerrufen. Nur in extremen Ausnahmefällen – etwa bei drohendem Unternehmensstillstand – ist das denkbar. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.
3. Urlaub verschieben? Nicht einseitig möglich
Fällt der Urlaub zum Beispiel wegen Flugausfall ins Wasser, können Beschäftigte den bereits bewilligten Urlaub nicht allein verschieben. Das geht nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
4. Rückreise verzögert? Lohn kann wegfallen
Wer durch Streik, Unwetter oder andere unvorhersehbare Ereignisse nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehrt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Abmahnung oder Kündigung droht in solchen Fällen in der Regel aber nicht. Wichtig: Frühzeitig Arbeitgeber informieren.
5. Chef ruft im Urlaub an? Keine Pflicht, ranzugehen
Im Urlaub besteht keine Pflicht zur Erreichbarkeit – Anrufe und Nachrichten dürfen ignoriert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Arbeitsvertrag besondere Regelungen für zusätzliche Urlaubstage enthält, zum Beispiel bei Führungskräften. (dpa/feh)