
Das Eiskristall-Symbol beim Heizungsthermostat bedeutet nicht, dass Wasserleitungen damit vor Frostschäden geschützt werden.
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Wasserrohrbruch durch gefrorene Leitungen kann teuer werden
Wegen der hohen Heizkosten regeln viele Menschen ihre Heizungen herunter. Das kann Folgen haben - etwa bei einem Wasserrohrbruch durch gefrorene Leitungen.
Alle Räume heizen
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, kann es passieren, dass Wasserleitungen einfrieren und im ungünstigsten Fall platzen. Um dem vorzubeugen, sollten Mieter und Eigentümer auch im Winter alle Räume ausreichend heizen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Andernfalls könnten Versicherer die Leistung kürzen.
Grobe Fahrlässigkeit
Denn grundsätzlich kämen Wohngebäudeversicherungen zwar für Schäden durch Wasserrohrbrüche auf. Wer aber zum Beispiel wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume oder andere Räume aufgrund längerer Abwesenheit unzureichend heizt, dem könnten Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und so Abzüge bei der Entschädigung vornehmen.
Leitungen müssen entleert werden
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört in der kalten Jahreszeit und bei Dauerfrost laut BdV auch, die Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig zu kontrollieren. In Räumen, in denen sich keine Heizung befindet, sollten die Leitungen sogar entleert werden. (dpa)