
Der Bus des HSV wurde umgeleitet, so dass er nicht den Weg an den Bremer Fans vorbei nehmen musste und wird von der Polizei eskortiert.
Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Werder gegen HSV – DFL soll Polizeikosten tragen
Die Deutsche Fußball Liga hat im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen.
Soll die DFL zu viel zahlen?
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat eine Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Landes Bremen zurückgewiesen. Der DFL bemängelte, dass der Bescheid zu hoch ausgefallen sei.
Hohe Rechnung für Werder gegen Hamburger SV
Dass die Bundesländer der DFL grundsätzlich die Kosten für zusätzliche Polizei-Einsätze in Rechnung stellen dürfen, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2019 entschieden. Bei diesem Verfahren ging es nur um ein Detail aus dem Gebührenbescheid in Höhe von rund 400 000 Euro, den die DFL nach dem Bundesliga-Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 erhalten hatte.
DFL: Störer sollen selbst für Festnahmen zahlen
Das Land Bremen hatte die Polizeikosten darin nach Meinung der DFL zu pauschal berechnet. Nach ihrer Auffassung hätte man den Aufwand für die Fest- und Ingewahrsamnahmen randalierender Fußball-Fans diesen „konkreten Störern“ selbst in Rechnung stellen und aus dem Gebührenbescheid herausrechnen müssen. Das Oberverwaltungsgericht wies die entsprechende Klage jedoch zurück und entschied, dass die Deutsche Fußball Liga diese Kosten zu tragen habe. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die DFL kann gegen dieses Urteil jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (kga)