
Wolfsburgs Trainer Mark van Bommel (l) bei der Einwechslung von Maximilian Philipp: Dem Bundesligisten VfL Wolfsburg ist der 3:1-Sieg im DFB-Pokal beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montag dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt.
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DFB-Sportgericht: Pokal-Aus für VfL Wolfsburg nach Wechselfehler
Dem VfL Wolfsburg ist der 3:1-Sieg im DFB-Pokal beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt worden.
Entscheidung am „Grünen Tisch“
Das DFB-Sportgericht hat den Regionalligisten Preußen Münster am „Grünen Tisch“ zum Sieger des Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg erklärt. Der 3:1-Erfolg des Bundesligisten ist wegen eines Wechselfehlers in der Verlängerung aberkannt worden.
2:0 für Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde laut Sportgericht mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.
257 000 Euro Prämie
Die Entscheidung ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257 000 Euro.
Drei und drei macht sechs
Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster insgesamt sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit ausgewechselt, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp eingewechselt werden dürfen.