
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind kostenpflichtige Vereinsangebote wie Fitnesskurse umsatzsteuerpflichtig.
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Steuer-Schock für Sportvereine
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind bestimmte Angebote von Sportvereinen umsatzsteuerpflichtig. Das kann für Vereine und Mitglieder teuer werden.
Bisher keine Umsatzsteuerpflicht
Gemeinnützige Sportvereine zahlen bisher keine Umsatzsteuer, weder auf Mitgliedsbeiträge noch auf zusätzliche kostenpflichtige Angebote wie Fitnesskurse, Tennisunterricht und Reitstunden.
Angebote für Mitglieder könnten teurer werden
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. V R 48/20) gilt dieses sogenannte Steuerprivileg zumindest für kostenpflichtige Zusatzangebote nicht. Für Vereine könnte das Steuernachzahlungen bedeuten, für Mitglieder Preiserhöhungen.
Was auf die Vereine zukommen könnte und wie die Sportverbände das Problem lösen wollen, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.