
In vielen Bundesländern dürfen Berufssportler in Kleingruppen trainieren.
Foto: Gollnow/dpa
Training: Ausnahmeregelung nur für Berufssportler
Die Ausnahmeregelung für den Trainingsbetrieb im Land Bremen gilt nur für Berufssportler. Darauf weist der Landessportbund Bremen (LSB) hin.
Werder darf trainieren
Hintergrund ist die Genehmigung für einen eingeschränkten Trainingsbetrieb beim Fußball-Bundesligisten Werder Bremen. Daraufhin hätten den LSB viele Anfragen von Vereinen und Verbänden erreicht, berichtet LSB-Präsident Andreas Vroom.
LSB: Jeder Verein kann Antrag stellen
Der Landessportbund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es grundsätzlich jedem Mitgliedsverein offensteht, beim zuständigen Ordnungsamt einen Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Warum Berufssportler trainieren dürfen und wie es in Niedersachsen aussieht, lest Ihr am Sonntag, 12. April 2020, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG:
Training: Ausnahmeregelung für Berufssportler Die Ausnahmeregelung für den Trainingsbetrieb im Land Bremen gilt nur für Berufssportler. Darauf weist der Landessportbund Bremen (LSB) hin.