Ein Pferd springt über ein Hindernis.

Trotz Haftungsausschluss: Wer ein Sportpferd verkauft, muss für gesundheitliche Mängel einstehen.

Foto: Vennenbernd/dpa

Tierwelt

Drama um Sportpferd: Gerichtsurteil überrascht Käuferin

10. September 2025 // 15:00

Ein lahmendes Pferd ist kein Sportpferd – das Landgericht gab einer Reiterin Recht, die ihr Geld zurückfordert.

Reitpferd mit Knieproblemen

Nach dem Kauf eines vermeintlichen Sportpferdes kam für eine Hobbyreiterin die Enttäuschung: Das Tier war gesundheitlich nicht reitfähig. Trotz eines schriftlichen Gewährleistungsausschlusses entschied das Landgericht nun zugunsten der Käuferin. Die Verkäuferin muss das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 13.800 Euro erstatten. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Frankenthal (Pfalz) hervor.

Pferd lahmt – Gericht erkennt klaren Nutzungszweck

Die Käuferin hatte das Pferd im Internet entdeckt und nach einem Proberitt gekauft. Zwar enthielt der Vertrag keinen Verwendungszweck und schloss Mängelhaftung aus. Doch laut Urteil kam in den Vorgesprächen eindeutig zum Ausdruck, dass ein Sportpferd gesucht wurde. Das müsse bei der Vertragsauslegung berücksichtigt werden, so die Richter.

Sachverständiger bestätigt: Tier für Sport ungeeignet

Ein medizinisches Gutachten ergab schwere Schäden am Kniegelenk, die für eine sportliche Nutzung nicht tragbar sind. Fremdkörper im Gelenk verursachten ständige Reizungen – eine dauerhafte Belastung sei ausgeschlossen. Damit sei das Tier objektiv untauglich als Sportpferd, unabhängig vom Vertragstext.

Kein Schutz durch Gewährleistungsausschluss

Das Gericht stellte klar: Der vereinbarte Haftungsausschluss greift nicht, wenn ein konkreter Nutzungszweck vereinbart ist – wie hier beim Reitsport. Die Käuferin könne sich auf diesen Zweck berufen, sonst wäre ihr Kauf wertlos. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht ist möglich. (mb)