Ein junger Hund sitzt im Beykoz-Wald.

Im Urlaub in fremden Ländern fallen oft ausgemergelte oder verletzte Tiere auf, die auf der Straße leben. Darf man eigentlich eins davon mit nach Hause nehmen.

Foto: Röhrs/dpa

Tierwelt

Ein Tier aus dem Urlaub mitbringen: Darauf solltet ihr achten

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Von nord24
6. August 2023 // 11:00

Tierfreunde können es nachvollziehen: Man ist im Urlaub, genießt die Zeit, aber immer wieder zerreißt es einem das Herz bei den Straßenhunden und -katzen.

Rechtliche Lage

Oft sind sie ausgemergelt, verletzt oder sogar verstümmelt. Der Rettungsinstinkt springt an, aber ist das eine wirklich gute Idee, die Tiere mit nach Hause zu nehmen? Noch gravierender ist diese Frage, wenn es um exotische Tieren geht. Versicherungs-Experten klären über die rechtliche Lage auf.

Klare Bestimmungen zum Transport

Nach deutschem Recht ist ein Tier zunächst einmal eine Sache. Und Hunde und Katzen, die auf der Straße unterwegs und nicht registriert sind und niemandem zugeordnet werden können, sind somit nicht in Besitz und ein Fundstück. Aber kann ich sie deswegen im Urlaub einfach einpacken und mitnehmen? Es wird sich vermutlich zwar keine Behörde des besagten Landes einschalten, aber es gibt klare Bestimmungen, was vor dem Transport geschehen muss.

Mikrochip und EU-Heimtierausweis

So müssen die Tiere frei von Krankheiten und in einem transportfähigen Allgemeinzustand sein, außerdem müssen sie vorab geimpft und gechipt sein. Für bestimmte Impfungen gilt ein längerer Vorlauf; so reden wir zum Beispiel von 21 Tagen bei der Tollwutvorsorge. Innerhalb der Europäischen Union kein Problem: Beim Tierarzt können außer den Untersuchungen und Impfungen – neben Tollwut ist auch eine Vorsorge gegen Staupe, Zwingerhusten, Hepatits, Parvorirose und Leptospirose vorgeschrieben – auch gleich der Mikrochip implantiert und der EU-Heimtierausweis ausgestellt werden.

Andere Länder, andere Sitten

Die Mitnahme aus anderen europäischen Ländern, die nicht der EU angehören, ist vergleichsweise unkompliziert. Hier wird statt des EU-Passes eine Veterinärbescheinigung ausgefüllt. Sollte in dem Land allerdings Tollwut vorkommen, muss neben der Impfung auch vorab ein Blut-Antikörpertest gemacht werden. Auf anderen Kontinenten wird es unter Umständen schwieriger. Zwar gelten dieselben Einfuhrregeln wie für Nicht-EU-Länder (Drittländerregelung), aber je nachdem, wo man sich aufhält, ist ein entsprechender Tierarzt nicht ohne Weiteres aufzutun. In solchen Fällen kann ein örtlicher Verein helfen, der sich dort der Tierrettung verschrieben hat.

Artenschutz beachten

Außerdem muss man auch noch wissen, welche Tiere überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Exoten, aber auch bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen, unter anderem Pitbull-Terrier oder American Staffordshire-Terrier, sind vom Import ausgeschlossen. Nochmal mehr warnen die Experten vor Mitbringseln, die gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen. Hierbei wird nicht nur die Einfuhr verweigert, sondern jeder Versuch ist strafbar. Unwissenheit schützt vor Strafe übrigens nicht.