Wenn dein Hund fliegt, ist er nur 23 Kilo Freigepäck

Wenn dein Hund fliegt, ist er nur 23 Kilo Freigepäck

Foto: Sven Hoppe

Tierwelt

Hund weg? Dafür gibt‘s nur Koffer-Entschädigung!

18. Oktober 2025 // 16:10

Ein Tier gilt beim Fliegen als Gepäckstück – wer seinen Hund verliert, bekommt nicht mehr als für eine Reisetasche.

In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das bei vielen Tierhaltern für Empörung sorgt. Eine Frau hatte ihre Hündin 2019 auf einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona im Frachtraum transportieren lassen – doch das Tier entkam vor dem Verladen und blieb spurlos verschwunden. Der EuGH entschied nun: Rechtlich gilt ein Tier auf Flugreisen als Gepäck.

Hündin verschwand am Flughafen

Weil das Tier zu groß war, durfte es nicht mit in die Kabine. Die Halterin übergab ihre Hündin in einer Transportbox dem Bodenpersonal. Doch vor dem Verladen befreite sich das Tier und verschwand auf dem Flughafengelände. Die Besitzerin machte die Fluggesellschaft verantwortlich und forderte 5.000 Euro Entschädigung, wie herz-fuer-tiere.de berichtete.

Urteil: Tier = Gepäckstück

Die Airline lehnte die Zahlung ab und verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das Entschädigungen für verlorenes Gepäck auf rund 1.600 bis 1.700 Euro begrenzt. Sie argumentierte: Rechtlich sei ein Tier nichts anderes als ein Gepäckstück – und das bestätigte der Europäische Gerichtshof.

Tiere sind fühlende Wesen – aber zählen nicht mehr

Zwar werden Tiere in der EU als „fühlende Wesen“ anerkannt, wie Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festhält. Doch laut dem Urteil wirkt sich das auf den Entschädigungsanspruch beim Flugtransport nicht aus. Nur wenn zuvor eine gesonderte Vereinbarung – etwa gegen Aufpreis – mit der Airline getroffen wurde, könne mehr gezahlt werden. Das war hier nicht der Fall.

Konsequenzen für Tierfreunde auf Reisen

Wer mit seinem Haustier fliegt, sollte künftig genau hinsehen. Ohne zusätzliche Vereinbarung kann im Verlustfall nur mit einer Entschädigung gerechnet werden, die auch für einen verlorenen Koffer gezahlt würde. Das Urteil dürfte viele Tierfreunde fassungslos zurücklassen. (vk)