
Rentnerin hat Nachbarskatze vor Gericht erstritten.
Foto: Christin Klose
Kater-Klau mit Urteil: Rentnerin klagt Nachbarskater erfolgreich ein
In Zürich hat eine Rentnerin den Nachbarskater erstritten – nach Monaten heimlicher Zuwendung entschied das Gericht.
Im Zürcher Bezirk endete ein ungewöhnlicher Nachbarschaftsstreit mit juristischem Vergleich: Eine 68-jährige Rentnerin darf den Nachbarskater Leo offiziell behalten. Das Tier hatte über zehn Monate hinweg regelmäßig ihre Wohnung besucht – trotz ausdrücklichen Fütterungsverbots durch die Vorbesitzerin.
Vergleich statt Strafe: Eigentum geregelt
Die rechtmäßige Halterin hatte Strafanzeige gestellt – sie warf der Rentnerin Aneignung gegen ihren Willen vor. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe und eine Buße. Doch durch eine außergerichtliche Einigung blieb der Angeklagten eine Verurteilung erspart: Sie wurde zur neuen Eigentümerin, die Klägerin zog ihre Anzeige zurück.
Haustiere sind juristisch Eigentum
In der Schweiz gelten Tiere rechtlich als Eigentum – wer fremde Katzen regelmäßig aufnimmt, kann sich strafbar machen. Das gelegentliche Füttern hingegen bleibt erlaubt, sofern keine Besitzabsicht nachgewiesen wird. Der Fall Leo zeigt, wie emotional und rechtlich sensibel Haustierfragen im nachbarschaftlichen Umfeld sein können.
Kein Einzelfall: Katzen sorgen regelmäßig für Streit
Bereits 2022 hatte ein ähnlicher Fall für Aufsehen gesorgt: Damals ging es um den Kater Mici, dessen Pflege ebenfalls zu juristischen Auseinandersetzungen führte. Die Gerichte sprachen die Beklagte damals frei – auch hier fehlte der eindeutige Besitzwille, berichtet www.herz-fuer-tiere.de. (vk)