
Eine Wanderin hatte eine Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei.
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Nach einem Kuhangriff bekommt Wanderin kein Schmerzensgeld
Nach dem Angriff einer jungen Kuh auf einer Alm beim Tegernsee erhält eine Wanderin keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld.
Gericht: Almbäuerin nicht verantwortlich
Dies entschied am Donnerstag (27.10.22) ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG). Die Almbäuerin ist nach Ansicht der Richter nicht für die Attacke des Rindes verantwortlich (Az. 1 U 724/22).
Großer Bluterguss und Schmerzen
Die Wanderin hatte die Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei. Die Klägerin berichtete von einem großen Bluterguss und Schmerzen. Sie verlangte 6000 Euro von der Rinderhalterin.
Gericht: Bäuerin hat keine Gefahrensituation geschaffen
Das Landgericht München hatte noch entschieden, dass grundsätzlich die Klage gerechtfertigt sei. Dieser Ansicht widersprach allerdings der OLG-Senat. Dieser ging nicht davon aus, dass die Bäuerin durch das Belassen eines Kalbes in der Herde eine Gefahrensituation geschaffen habe und somit für die Unruhe der Tiere verantwortlich sei. Die Klägerin könne daher kein Entschädigung verlangen. (dpa)