
Plötzlich ist sie, die niedliche Katze. Doch einfach behalten darf man sie nicht, warnt die Tierschutzorganisation Tasso.
Foto: Tasso
Tasso: Zugelaufene Katzen nicht einfach behalten
Fremde Katzen sind nicht herrenlos: Die Tierschutzorganisation Tasso warnt davor, zugelaufene Katzen einfach zu behalten. Es drohen sogar Strafanzeigen.
Nicht automatisch hilfsbedürftig
„Eine Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist nicht automatisch auf unsere Hilfe angewiesen. Die meisten Tiere haben ein Zuhause, in dem sie versorgt werden und gehen einfach nur gerne auf Entdeckungstour“, heißt es von der Tierschutzorganisation.
Tasso weist auf Gesetze hin
„Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro aufzugeben“, sagt Tasso-Rechtsexpertin Ann-Kathrin Fries. Wer dies unterlässt und beispielsweise nur oder noch nicht einmal im örtlichen Tierheim nachfragt, ob eine Katze vermisst wird, verstößt gegen geltendes Recht und macht sich unter Umständen einer Fundunterschlagung strafbar.
Rat: Besitzer ausfindig machen
Tierfreunde sollten daher im ersten Schritt immer versuchen, den eigentlichen Eigentümer der Katze ausfindig zu machen. Beim Tierarzt oder einem Tierheim kann geprüft werden, ob die Katze tätowiert ist oder einen Transponder trägt und in einem Haustierregister angemeldet ist.