
Gefährliche Exoten im Wohngebiet? Muffin sorgt für Zündstoff: Gericht verbietet die Haltung der Savannah-Katze.
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Zu gefährlich fürs Wohngebiet: Gericht stoppt Haltung von Katze „Muffin“
Zu groß, zu wild, zu gefährlich: Savannah-Katze „Muffin“ muss laut Gericht das Wohngebiet verlassen.
Exotische Katze sorgt für gerichtlichen Streit
In Kleve hat die Haltung einer außergewöhnlichen Savannah-Katze für Aufsehen gesorgt. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun, dass die Katze mit dem Namen „Muffin“ nicht weiter in einem Wohngebiet gehalten werden darf. Grund sei ihre Einstufung als potenziell gefährlich – insbesondere für ein allgemeines Wohngebiet.
Savannah-Katze sprengt Rahmen der Wohnnutzung
„Muffin“ gehört zur ersten Generation von Savannah-Katzen, einer Kreuzung aus afrikanischer Wildkatze (Serval) und Hauskatze. Sie kann bis zu 45 Zentimeter Schulterhöhe erreichen und bis zu zehn Kilogramm schwer werden. Das Gericht verwies darauf, dass Kleintierhaltung im Wohngebiet nur erlaubt sei, wenn sie ungefährlich sei und eine typische Freizeitbeschäftigung nicht übersteige – beides sei bei „Muffin“ nicht gegeben.
Popstar-Argument zieht vor Gericht nicht
Die Besitzer der Katze verwiesen auf die steigende Beliebtheit der Rasse – auch durch prominente Halter wie Justin Bieber, der zwei Savannah-Katzen besitzt. Das OVG ließ dieses Argument jedoch nicht gelten: Eine private Haltung sei weder üblich noch im Sinne der Wohngebietsnutzung vertretbar. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Stadt Kleve Recht gegeben.
Tierschützer sehen Zucht kritisch
Savannah-Katzen gelten als besonders aktiv, territorial und unberechenbar im Verhalten gegenüber Fremden. Die Zucht ist umstritten: Tierschutzorganisationen kritisieren sie als problematisch und verweisen auf das hohe Stresspotenzial für die Tiere. In mehreren Bundesländern sind Savannah-Katzen bereits als gefährlich eingestuft.
Strenge Haltungsanforderungen für „Muffin“ nicht erfüllt
Das OVG Münster bezog sich in seinem Urteil auch auf die Einschätzung des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUV) und betonte, dass die Sicherung der Gehege besonders strengen Anforderungen unterliegt. Diese seien im konkreten Fall in Kleve nicht erfüllt worden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das berichtet t-online. (mca)