Eine Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht werden ausgefällt

Entscheidungen im Ernstfall: Wer übernimmt die Entscheidungen?

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

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Plötzliche Schicksalsschläge: Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist

17. April 2025 // 08:00

Eine Vorsorgevollmacht schützt in Notfällen. Wer bestimmt über Finanzen und Gesundheit?

Unfälle, Schlaganfälle oder Demenz können plötzlich die Fähigkeit nehmen, selbst Entscheidungen zu treffen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer die Bankgeschäfte übernimmt oder die Wohnung kündigt. Ohne eine Vorsorgevollmacht müssen sich Betroffene auf das Betreuungsgericht verlassen, das einen gesetzlichen Betreuer bestellt.

Rechtzeitig handeln und selbst bestimmen

Eine rechtzeitig aufgesetzte Vorsorgevollmacht ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall Entscheidungen trifft. Wichtig ist, dass die Vollmacht erstellt wird, solange man noch geschäftsfähig ist.

Medizinische Entscheidungen ohne Vollmacht

Seit 2023 können Ehepartner in akuten Krankheitssituationen dank einer Gesetzesnovelle ein Notvertretungsrecht ausüben, wie der ndr bereits berichtete. Dieses Recht erlaubt es, medizinische Entscheidungen für den erkrankten Partner zu treffen, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Allerdings ist dieses Recht auf sechs Monate begrenzt und gilt nur für nicht getrennt lebende Ehepaare. Es umfasst ausschließlich medizinische Entscheidungen, nicht jedoch finanzielle Angelegenheiten. Daher bleibt eine umfassende Vorsorgevollmacht die beste Absicherung.

Vorsorgevollmacht individuell oder per Formular

Eine Vorsorgevollmacht kann individuell erstellt oder mithilfe von Formularen, etwa vom Bundesministerium für Justiz ausgefüllt werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, aber ratsam.

Die Vorsorgevollmacht beinhaltet dann die Finanzangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsvorsorge, die medizinische Behandlung sowie einen digitalen Nachlass.

Betreuungsverfügung als Schutzmaßnahme

Alternativ ermöglicht eine Betreuungsverfügung, Einfluss auf die Auswahl des gesetzlichen Betreuers zu nehmen. Diese Option gewährt dem Betreuungsgericht eine Kontrollfunktion, während eine umfassende Vorsorgevollmacht potenziell anfälliger für Missbrauch ist.

Patientenverfügung ergänzt Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt vor allem, durch wen man in welchen Bereichen vertreten werden will. Die Patientenverfügung legt fest, welche Handlungen Ärzte vornehmen dürfen und welche sie unterlassen sollen. Eine Patientenverfügung ist also eine sinnvolle Ergänzung zu der Vorsorgevollmacht.